Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride

​Hier finden Sie die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:

Anspruchsberechtigte:

  • Privatpersonen (keine Unternehmen)
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr
  • Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.

Art & Höhe der Förderung:

  • Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €​
  • Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. ​
  • Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.​
  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.​
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.

 Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)​
  • mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km​
  • Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.

 Antrag:

  • Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

Gültigkeit: 

  • Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. ​

Über die Details können Sie sich auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen!

Weitere Fragen klären wir einfach in einem persönlichen Gespräch vor Ort - schauen Sie vorbei, oder vereinbaren einen Termin unter info@autohaus-tonn.com